2022 sind viele neue Regelungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Diese betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Landes über den sogenannten Landesjugendplan zu Jugenderholung (Freizeiten), Qualifizierung des Ehrenamts (Jugendleiter*innen-Lehrgänge) themenorientierte Bildungsmaßnahmen (Seminare) und Projekte mit Bildungscharakter (praktische Maßnahmen).
Die neuen Reglungen stehen in der »Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Verwaltungsvorschrift Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit - VwV KJA und JSA)«.
Im Frühjahr haben unsere Online-Veranstaltungen einen Einblick in das Antragsverfahren gegeben. Jetzt im Herbst möchten wir mit diesen Folgeveranstaltungen das Einreichen von Verwendungsnachweisen nach der neuen Vorschrift erleichtern. In den 1,5 Stunden bekommt ihr einen Überblick über Hintergründe, Neuerungen, Formulare und Praxistipps.
Wir bieten diese Einführung in die Abrechnung und Nachweisführung an zwei Terminen mit unterschiedlichem Fokus an:
5.10.2023 von 17:30-19:00 Uhr mit Fokus auf die Zielgruppe Ehrenamtliche
6.10.2023 von 10:00 -11:30 Uhr mit Fokus auf die Hauptamtliche, die die Förderung nach der VwV KJA/JSA bearbeiten
Bei dieser Veranstaltung können Juleica-Punkte erworben werden.
Kurs ist Online
INFO
Fachliche Auskünfte
Anja Mütschele Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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