2022 sind viele neue Regelungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Diese betreffen im Wesentlichen Zuschüsse des Landes über den sogenannten Landesjugendplan zu Maßnahmen der Jugenderholung, Qualifizierungen des Ehrenamts, themenorientierte Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Bildungscharakter. Die Reglungen stehen in der „Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ (VwV KJA/JSA).
Im Jugendarbeitsnetz und auf oaseBW können die zugehörigen Formulare heruntergeladen werden; im Jugendarbeitsnetz gibt es zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Die Online-Veranstaltung möchte euch das Schreiben von Anträgen erleichtern. In 90 Minuten bekommt ihr einen Überblick zu Formalia, Hintergründen und Formularen sowie Praxistipps zur Verwaltungsvorschrift.
Kurs ist Online
INFO
Fachliche Auskünfte
Stephanie Garff Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Organisatorische Auskünfte
Larissa Ehscheidt & Antonia Kraushaar
Sekretariat Telefon: 0711 896915-50 Mo-Do 09:00 bis 14:00, Fr 09:00 bis 12:00
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